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Händeschütteln auf der BaustelleSeit Juni 1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung wurden die Interessen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Zuständigkeitsbereich des Bauherren übertragen.

Entscheidend für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Bau ist, dass bereits während der Planung grundlegende sicherheitstechnische Vorüberlegungen angestellt und bei der Baubeschreibung, insbesondere aber bei der Ausschreibung von Bauleistungen berücksichtigt werden müssen.

Das Büro für Baukoordination Sigeko-Consult versteht sich als Dienstleister, welches alle Leistungen nach der Baustellenverordnung in der Planungs- und Ausführungsphase für den Bauherrn übernimmt. Zu diesem Zweck kann der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen oder alle Bauherrenpflichten nach § 4 der Baustellenverordnung übertragen.

Da ich seit vielen Jahren Bauvorhaben in jeder Größenordnung als Architekt und Bauleiter betreue, bin ich es gewohnt, die Interessen der Bauherren zu vertreten und arbeite mit allen am Bau beteiligten Fachleuten und Behörden zusammen. In diesen Bereichen wird die Baustellenverordnung wirksam, so dass ich Sie aufgrund meiner zertifizierten Zusatzausbildung umfassend und kompetent beraten und betreuen kann.

Ich würde mich freuen, Sie als Partner bei Ihren Bauvorhaben begleiten und unterstützen zu dürfen.

Leitgedanke des Büros

Kooperation statt Konfrontation

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