Sigeko Consult

Leistungen

Mit unserer Beauftragung erhält der Auftraggeber die Rechtssicherheit, die er im Rahmen der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften benötigt.
Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

Leistungsbild des Sicherheitskoordinators in der Planungsphase

  • Koordination der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 BaustellV
  • Erstellen des SiGe-Plans
  • Erstellen einer Baustellenordnung
  • Erstellen/ Aktualisieren der Unterlage nach § 2 Abs. 2 Ziff. 3 BaustellV
  • sicherheitstechnische Beratung in der Planung zur Ausführung von Gewerken und- Gestaltung von Bauteilen sowie für die spätere Nutzung der Anlage
  • Integration von sicherheitstechnischen Belangen in Ausschreibungstexten und Bauordnung
  • Beratung bei der Erstellung des Bauablaufplans
  • Beratung bei der Planung der Notfallorganisation für die Baustelle
  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung (Sicherheit, Hygiene, Ordnung)
  • Beratung bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes der Baustelle
  • Beratung bei der Erstellung eines Umweltschutzkonzeptes der Baustelle
  • Einweisung des Sicherheitskoordinators für die Ausführungsphase und Übergabe der erforderlichen Dokumente

Leistungsbild des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators in der Ausführungsphase

  • Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
  • Kontinuierliche Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplans
  • Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen der Baufirmen vor der Arbeitsaufnahme in den SiGe-Plan
  • Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Mängeln
  • Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Dokumentation von festgestellten Mängeln, veranlassten Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorgängen
  • Teilnahme an Baustellenbesprechungen
  • Dokumentation des Unfallgeschehens
  • Durchführung von Unfallanalysen
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern in Fragen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle